Hinweis Bestandsübertragung

 

Versicherungen
Hier können Sie automatisch ein Formular zur Bestandsübertragung generieren, in welchem Ihre Kooperationspartner-Daten sowie die des betreffenden Produktgebers gleich hinterlegt sind. Dieses können Sie faxen oder mailen (auf dem Ausdruck an den Versicherer erscheint nicht der Name des Vermittlers - diskret). Bitte senden Sie die Bestandsübertragungsaufträge direkt an den Versicherer.
Beim Drucken wird das Formular automatisch an allfinanztest.de per Email gesendet.

Verwenden Sie für die Bestandsübertragung ergänzend unser Versicherungsmaklermandat oder ergänzen Sie hilfsweise Ihr eigenes Mandat um den Zusatz "Partner von allfinanztest.de GmbH Deutschland - Untervollmacht wird erteilt".

Bitte reichen Sie pro Kunde und Gesellschaft jeweils einen separaten Auftrag zur Bestandsübertragung ein und legen jeweils eine Maklervollmacht sowie den Versendebeleg zum Fax, Email oder Posteingang beim Produktgeber bei. Grundsätzlich müssen Aufträge zur Bestandsübertragung mindestens 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit bei der Gesellschaft eingegangen sein, um die Übertragung zur nächsten Fälligkeit sicher zu stellen. Um Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden, bitten wir Sie darauf zu achten, dass alle benötigten Informationen und Unterlagen eingereicht werden.

Ein verkäuferischer Tipp:
Sprechen Sie eingehend mit dem Kunden über die bevorstehende Bestandsübertragung um Ihren Erfolg zu festigen.
Erklären Sie dem Kunden, dass er von nun an die Einkaufsmacht eines unabhängigen Maklers im Schadenfall an seiner Seite hat.
Er hat nur einen Ansprechpartner für alle Gesellschaften und muss sich nicht mit unterschiedlichen Aussagen diverser Vertreter auseinander setzen.
Sprechen Sie ihn darauf an (Einwandvorwegbehandlung), dass sich ggf. Vertreter melden um die Übertragung zu verhindern.
Der Kunde darf davon nicht überrascht werden, sonst riskieren Sie ein BÜ-Storno.

Bei langen Restlaufzeiten des Vertrags, kann von der Gesellschaft eine Ausgleichszahlung gefordert werden. Hierüber würden wir Sie informieren. Sie hätten dann die Wahl, ob Sie diese Zahlung akzeptieren wollen oder nicht.

Achtung:
Bei Gesellschaften mit denen keine Courtagevereinbarungen bestehen, wie z.B. HUK Coburg usw. können Sie zumindestens die Korrespondenz anfordern. Sie erhalten dann von jeglichem Schriftverkehr Kopien.
Verwenden Sie dazu das Papierformular "Versicherungen - Bestandsübertragung" im Formularcenter.
Die Anschriften dieser Produktgeber erhalten Sie unter der Rubrik "inaktive Produktgeber".

Wenn keine courtagepflichtige Bestandsübertragung erfolgt wie bei HUK Coburg bietet allfinanztest.de die so genannte 1:1 Umdeckung an. Hier werden Einzelverträge oder gesamte Bestände zu einer anderen Gesellschaft umgedeckt.
Der Kooperationspartner erhält hier umfassende Unterstützung.




Bestandsübertragung andere Sparten
Verwenden Sie für andere Sparten entsprechende Papierformulare wie folgt.

Investmentfonds
Es können bis zu 8000 verschiedene Investmentfonds übernommen werden.
Diese sind hier nicht vorbelegt. Verwenden Sie bitte das Formular "Wechsel des Beraters (Investment)".


geschlossene Fonds
Denken Sie auch daran geschlossene Fonds (Schiffsbeteiligungen, Flugzeug-, Medienfonds usw.) zu übertragen.
Interessant ist dabei die Möglichkeit des Verkaufes am Zweitmarkt (siehe Portal) oder auch Information zum Ablauf und Wiederanlage. Bestandsübertragung geschlossene Fonds
Hinweise Login geschlossene Fonds
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Bausparverträge
Hier zeigt sich der wirtschaftliche Nutzen in der Möglichkeit ggf. eine Umschuldung durchzuführen oder bei Folgegeschäften wie Darlehensnahme, Summenerhöhung zu partizipieren. Bestandsübertragung Bausparen


Achtung:
Bitte übertragen Sie stets vorrangig an den Produktgeber / Versicherer direkt - nicht an Pools.


Bestandsübertragung von restriktiven Strukturvertrieben

Grosse Vertriebe haben die Macht den Versicherern eine Bestandsübertragung an unabhängige Makler zu verbieten. Dem gegenüber hat jedoch der Makler als Sachwalter und Bundesgenosse des Versicherten die Möglichkeit dieses Verbot ad absurdum zu führen.

Z.B.:
DVAG (siehe auch http://www.exdvag.de), OVB, AWD usw.

Maßnahme:

- Entzug der Genehmigung zur Datennutzung vom Kunde unterschrieben an den Vertrieb senden.

- Alle Vertreterkontakte verbieten.

Entsprechende Willenserklärungen sind von jedem einzelnen Kunde erforderlich. Am Ende Aktion ist der Kunde durch den Vertrieb nicht mehr betreubar und muss zwangsläufig dem Makler zugeordnet werden.

Widerruf der Einwilligung und Löschung der personenbezogenen Daten


Lesen Sie dazu bitte weiter unter Arbeitsweise.

(2011)