Alternativen zur Vertragskündigung

zurück

Versicherungsschutz beruht auf Gegenseitigkeit.

Ihr Konto ist im Moment nicht ausgeglichen
Wie Sie wissen, können wir Ihren Versicherungsschutz nur garantieren, wenn die entsprechende Gegenleistung - Ihre Beitragszahlung - regelmäßig und pünktlich erfolgt. Leider klafft auf Ihrem "Sicherheits-Konto im Moment eine Beitragslücke.

Drei Gründe hierfür sind denkbar:

  • Der Beitrag wurde von Ihnen gezahlt, konnte jedoch noch nicht oder nicht richtig verbucht werden, zum Beispiel weil eine wichtige Angabe fehlte. Unsere Bitte: Teilen Sie der Gesellschaft mit, wann und auf welches Konto Sie Ihren Beitrag überwiesen haben. Ganz wichtig ist die Angabe Ihrer Versicherungsnummer!
  • Sie haben eine Einzugsermächtigung erteilt; doch Ihre Bankverbindung war unvollständig oder nicht richtig eingetragen oder Ihr Geldinstitut hat die Lastschrift nicht eingelöst. Bitte nennen Sie noch einmal Ihre genaue Bankverbindung (Name des Geldinstitutes, Bankleitzahl, Kontonummer und Name des Kontoinhabers). Teilen Sie der Gesellschaft bitte außerdem mit, ab wann wieder Lastschriften einreichen dürfen.
  • Der Zahlungstermin wurde von Ihnen schlicht übersehen. Unser Tipp: Überweisen Sie am besten noch heute Ihren Beitrag. Noch besser: Sie beauftragen uns, die Beiträge in Zukunft von Ihrem Konto abzurufen. Dann können Sie keinen Termin mehr verschwitzen.

Änderung der Zahlungsweise/Ratenzahlung.
Wenn die Zahlung in einer jährlichen Summe Ihr Haushaltsbudget zu sehr strapaziert, können Sie auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise vereinbaren. Dafür verlangt die Gesellschaft nur einen kleinen Ratenaufschlag von 2, 3 bzw. 5%. Natürlich können Sie auch an der vereinbarten Zahlungsweise festhalten. Sie haben trotzdem die Möglichkeit, Ihre Beiträge vorübergehend gegen einen Zins auch in Raten und zu anderen Terminen zu überweisen.

Mindestbeitragszahlung. 1)
Wenn es einmal ganz eng wird, können Sie auch für ein Jahr die Zahlung des Mindestbeitrages vereinbaren. Dieser Beitrag ist erheblich geringer als der vereinbarte Beitrag. Ihr Versicherungsschutz bleibt dennoch in vollem Umfang erhalten. Der Differenzbetrag einschließlich Zinsen wird erst nach Ablauf der Mindestbeitragszahlung fällig. Möchten Sie diese Nachzahlung nicht leisten, verrechnet die Gesellschaft diese Differenz. Dies kann zu einer leichten Erhöhung Ihres jetzigen Beitrags führen.

Stundung der Beiträge. 1)
Die Gesellschaft bietet Ihnen bis zu sechs Monate Zahlungsaufschub. Ihre Beiträge einschließlich Zinsen zahlen Sie also später. Keine Sorge, Ihr Versicherungsschutz bleibt unangetastet.

Verrechnung durch Vertragsänderung. 1)
Möglicherweise fällt es Ihnen schwer, Ihren Beitragsrückstand nachzuzahlen.
Unsere Alternative: Die Gesellschaft verrechnet den Rückstand, indem die Gesellschaft Ihren Vertrag ändert. Die Nachzahlung erübrigt sich und Sie zahlen für Ihren uneingeschränkten Versicherungsschutz nur die laufenden Beiträge. Die Verrechnung kann eine geringfügige Beitragsanhebung zur Folge haben.

Vorauszahlung (Policendarlehen). 1)
Weist Ihr Versicherungskonto bereits ein Guthaben aus, erhalten Sie auf Wunsch eine Vorauszahlung.
Mit diesem so genannten Policendarlehen, dessen Höhe vom aktuellen Wert Ihrer Versicherung abhängt, können Sie zum Beispiel einen Beitragsrückstand ausgleichen. Natürlich können Sie die Vorauszahlung jederzeit zurückzahlen. Bis zur vollständigen Tilgung brauchen Sie nur die Zinsen entrichten. Erfolgt keine Rückzahlung, so wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt. Unabhängig davon profitieren Sie nach wie vor von der Überschussbeteiligung.

Ruhen des Vertrags. 1)
Sie können sich auch von der Beitragszahlung befreien lassen, indem Sie Ihren Vertrag ruhen lassen. Allerdings: Während der "Ruhezeit" besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz.
Setzen Sie die Beitragszahlung in spätestens 12 Monaten fort, kommen Sie wieder in den Genuss der vollen Versicherungsleistung. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

1) Bei Risikoversicherungen ist dieser Vorschlag leider nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig auflösen, sparen Sie an der falschen Stelle.

Mit der Auflösung Ihres Vertrages würden Sie wertvolle Vorteile verlieren. Der "Spareffekt" wiegt diese Vorteile Ihrer Lebens-/Rentenversicherung bei weitem nicht auf:

Ihre Lebensversicherung zeichnet sich vor allen anderen Geldanlagen durch finanzielle Soforthilfe im Ernstfall aus. Zusätzlich bringen sowohl die Lebensais auch die Rentenversicherung beachtliche steuerliche Vorteile und eine attraktive Rendite. Sie leisten gute Dienste als Sicherheit bei der Beschaffung von Krediten und sorgen nicht zuletzt für finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Alter.

Bedenken Sie bei einem Neuabschluss:

  • Sie kommen erst wieder nach einer bestimmten Frist in den Genuss unserer Überschussbeteiligung.
  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter.
  • Es wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.

Verzichten Sie nicht auf die Vorteile Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen haben oder unseren Rat brauchen.

Quelle: Württembergische 2006