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Versicherungsschutz beruht auf Gegenseitigkeit.
Ihr Konto ist im Moment nicht ausgeglichen
Wie Sie wissen, können wir Ihren Versicherungsschutz
nur garantieren, wenn die entsprechende Gegenleistung - Ihre
Beitragszahlung - regelmäßig und pünktlich
erfolgt. Leider klafft auf Ihrem "Sicherheits-Konto im
Moment eine Beitragslücke.
Drei Gründe hierfür sind denkbar:
- Der Beitrag wurde von Ihnen gezahlt, konnte jedoch noch
nicht oder nicht richtig verbucht werden, zum Beispiel weil
eine wichtige Angabe fehlte. Unsere Bitte: Teilen Sie der
Gesellschaft mit, wann und auf welches Konto Sie Ihren Beitrag
überwiesen haben. Ganz wichtig ist die Angabe Ihrer
Versicherungsnummer!
- Sie haben eine Einzugsermächtigung erteilt; doch
Ihre Bankverbindung war unvollständig oder nicht richtig
eingetragen oder Ihr Geldinstitut hat die Lastschrift nicht
eingelöst. Bitte nennen Sie noch einmal Ihre genaue
Bankverbindung (Name des Geldinstitutes, Bankleitzahl, Kontonummer
und Name des Kontoinhabers). Teilen Sie der Gesellschaft
bitte außerdem mit, ab wann wieder Lastschriften einreichen
dürfen.
- Der Zahlungstermin wurde von Ihnen schlicht übersehen.
Unser Tipp: Überweisen Sie am besten noch heute Ihren
Beitrag. Noch besser: Sie beauftragen uns, die Beiträge
in Zukunft von Ihrem Konto abzurufen. Dann können Sie
keinen Termin mehr verschwitzen.
Änderung der Zahlungsweise/Ratenzahlung.
Wenn die Zahlung in einer jährlichen Summe Ihr Haushaltsbudget
zu sehr strapaziert, können Sie auch halbjährliche,
vierteljährliche oder monatliche Zahlungsweise vereinbaren.
Dafür verlangt die Gesellschaft nur einen kleinen Ratenaufschlag
von 2, 3 bzw. 5%. Natürlich können Sie auch an der
vereinbarten Zahlungsweise festhalten. Sie haben trotzdem
die Möglichkeit, Ihre Beiträge vorübergehend
gegen einen Zins auch in Raten und zu anderen Terminen zu
überweisen.
Mindestbeitragszahlung. 1)
Wenn es einmal ganz eng wird, können Sie auch für
ein Jahr die Zahlung des Mindestbeitrages vereinbaren. Dieser
Beitrag ist erheblich geringer als der vereinbarte Beitrag.
Ihr Versicherungsschutz bleibt dennoch in vollem Umfang erhalten.
Der Differenzbetrag einschließlich Zinsen wird erst
nach Ablauf der Mindestbeitragszahlung fällig. Möchten
Sie diese Nachzahlung nicht leisten, verrechnet die Gesellschaft
diese Differenz. Dies kann zu einer leichten Erhöhung
Ihres jetzigen Beitrags führen.
Stundung der Beiträge. 1)
Die Gesellschaft bietet Ihnen bis zu sechs Monate Zahlungsaufschub.
Ihre Beiträge einschließlich Zinsen zahlen Sie
also später. Keine Sorge, Ihr Versicherungsschutz bleibt
unangetastet.
Verrechnung durch Vertragsänderung. 1)
Möglicherweise fällt es Ihnen schwer, Ihren Beitragsrückstand
nachzuzahlen.
Unsere Alternative: Die Gesellschaft verrechnet den Rückstand,
indem die Gesellschaft Ihren Vertrag ändert. Die Nachzahlung
erübrigt sich und Sie zahlen für Ihren uneingeschränkten
Versicherungsschutz nur die laufenden Beiträge. Die Verrechnung
kann eine geringfügige Beitragsanhebung zur Folge haben.
Vorauszahlung (Policendarlehen). 1)
Weist Ihr Versicherungskonto bereits ein Guthaben aus, erhalten
Sie auf Wunsch eine Vorauszahlung.
Mit diesem so genannten Policendarlehen, dessen Höhe
vom aktuellen Wert Ihrer Versicherung abhängt, können
Sie zum Beispiel einen Beitragsrückstand ausgleichen.
Natürlich können Sie die Vorauszahlung jederzeit
zurückzahlen. Bis zur vollständigen Tilgung brauchen
Sie nur die Zinsen entrichten. Erfolgt keine Rückzahlung,
so wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt.
Unabhängig davon profitieren Sie nach wie vor von der
Überschussbeteiligung.
Ruhen des Vertrags. 1)
Sie können sich auch von der Beitragszahlung befreien
lassen, indem Sie Ihren Vertrag ruhen lassen. Allerdings:
Während der "Ruhezeit" besteht kein oder nur
eingeschränkter Versicherungsschutz.
Setzen Sie die Beitragszahlung in spätestens 12 Monaten
fort, kommen Sie wieder in den Genuss der vollen Versicherungsleistung.
Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.
1) Bei Risikoversicherungen ist dieser Vorschlag leider nicht
möglich.
Wenn Sie Ihren Vertrag vorzeitig auflösen, sparen
Sie an der falschen Stelle.
Mit der Auflösung Ihres Vertrages würden Sie wertvolle
Vorteile verlieren. Der "Spareffekt" wiegt diese
Vorteile Ihrer Lebens-/Rentenversicherung bei weitem nicht
auf:
Ihre Lebensversicherung zeichnet sich vor allen anderen Geldanlagen
durch finanzielle Soforthilfe im Ernstfall aus. Zusätzlich
bringen sowohl die Lebensais auch die Rentenversicherung beachtliche
steuerliche Vorteile und eine attraktive Rendite. Sie leisten
gute Dienste als Sicherheit bei der Beschaffung von Krediten
und sorgen nicht zuletzt für finanzielle Sicherheit und
Unabhängigkeit im Alter.
Bedenken Sie bei einem Neuabschluss:
- Sie kommen erst wieder nach einer bestimmten Frist in
den Genuss unserer Überschussbeteiligung.
- Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter.
- Es wird eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Verzichten Sie nicht auf die Vorteile Ihrer Versicherung.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen haben oder unseren Rat
brauchen.
Quelle: Württembergische 2006
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