Geld sparen beim Unfallschaden

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  Wenn Sie einmal einen Unfall haben sollten Sie folgendes beachten:

  • Treffen Sie keine Aussagen am Unfallort und keine Abtretungen von Forderungen an Autohäuser,
    Werkstätten etc.
    Machen Sie eine Schadenmeldung an den Versicherer des Unfallgegners oder senden Sie diese an uns,
    wenn Sie damit nicht zurecht kommen -
    teilen Sie uns dies mit, dazu benötigen wir noch eine Maklervollmacht.
    Senden Sie uns ebenfalls eine Kopie Ihrer Versicherungspolice mit.
    Wir machen Ihnen dazu einen Versicherungsvergleich!
    Setzen Sie sich mit Ihrer KFZ-Rechtschutzversicherung in Verbindung, um Ihre Ansprüche zu klären,
    wenn Sie noch keine haben finden Sie hier Informationen dazu.
  • Ein Schaden kann oft mit weniger Geld beseitigt werden, als ein Gutachter oder eine
    Markenwerkstatt dafür veranschlagt.

    1. Möglichkeit: Sie beauftragen einen Gutachter: (den müssen Sie allerdings selbst bezahlen,
      wenn es nicht von der Versicherung sowieso gefordert wird, dann übernimmt die
      Versicherung die Kosten für Sie.)
    2. Möglichkeit: Sie holen sich ein einen kostenlosen Kostenvoranschlag bei einer
      Markenwerkstatt

  • Reichen Sie das Gutachten/Kostenvoranschlag zusammen mit all Ihren anderen Ansprüchen
    (Mietwagen, Wertverlust, Portoauslagen ...) bei der Versicherung ein und lassen Sie sich
    den Betrag auszahlen.
  • Gehen Sie zur Reparatur zu einer günstigeren freien Werkstatt, die Differenz zwischen dem
    Gutachten und dem tatsächlich bezahlten Betrag ist Ihr "Gewinn" - völlig legal!
    Es wird von der Versicherung anerkannt - ob Sie die Reparatur in Eigenleistung oder wie immer
    ausgeführt haben ist zur Regulierung des Schadens seitens des Versicherers nicht wichtig.
    Es sind einige Besonderheiten bei Erstattung der Mehrwertsteuer zu beachten, wenn Sie
    das Fahrzeug nicht oder nur teilweise reparieren lassen.
  Weitere Forderungen, die Sie geltend machen können:
  • auch ein reparierter Schaden hat noch Auswirkungen auf den Verkaufspreis
    Ihres Wagens - merkantile Wertminderung
  • ggf. können Sie Schmerzensgeld fordern, z.B. bei einem Schleudertrauma
  • nehmen Sie während der Reparatur Ihres Wagens kein Ersatzfahrzeug/Mietwagen in Anspruch,
    haben Sie auch Anrecht auf ein "Ausfallgeld" das durchaus mehrere
    hundert Mark am Tag betragen kann.

  Der Verzicht auf einen Mietwagen nach einem Unfall ist meist sinnvoller

  Die Nutzungsentschädigungen durch die gegnerische Haftpflicht bei Verzicht auf einen Mietwagen
  sind erhöht wurden.
  Autofahrer die nach einem unverschuldetem Unfall nicht unbedingt auf ein Mietfahrzeug angewiesen sind,
  etwa weil Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Kollegen mitfahren können,
  sollten sich über die Inanspruchnahme des Nutzungsausfalls kundig machen.
  Es wird empfohlen bei Fällen in denen die Schuldfrage nicht geklärt ist, lieber auf den Mietwagen
  zu verzichten und den Nutzungsausfall in Anspruch zu nehmen. Wenn nach einer Nutzung
  des Mietwagens während der Reparatur nachgewiesen wird, dass der Nutzer doch schuldig ist,
  muß er einen Teil der Mietwagenkosten übernehmen.

Hier können Sie das neue Schadenersatzrecht lesen.

Wir bieten keine Rechtsberatung! Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!