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Geld sparen beim Unfallschaden
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Wenn Sie einmal einen Unfall haben sollten Sie folgendes
beachten:
- Treffen Sie keine Aussagen am Unfallort und keine Abtretungen
von Forderungen an Autohäuser,
Werkstätten etc.
Machen Sie eine Schadenmeldung an den Versicherer des Unfallgegners
oder senden Sie diese an uns,
wenn Sie damit nicht zurecht kommen -
teilen Sie uns dies mit, dazu benötigen wir noch eine Maklervollmacht.
Senden Sie uns ebenfalls eine Kopie Ihrer Versicherungspolice
mit.
Wir machen Ihnen dazu einen Versicherungsvergleich!
Setzen Sie sich mit Ihrer KFZ-Rechtschutzversicherung in Verbindung,
um Ihre Ansprüche zu klären,
wenn Sie noch keine haben finden Sie hier Informationen dazu.
- Ein Schaden kann oft mit weniger Geld beseitigt
werden, als ein Gutachter oder eine
Markenwerkstatt dafür veranschlagt.
- Möglichkeit: Sie beauftragen einen Gutachter:
(den müssen Sie allerdings selbst bezahlen,
wenn es nicht von der Versicherung sowieso gefordert wird, dann
übernimmt die
Versicherung die Kosten für Sie.)
- Möglichkeit: Sie holen sich ein einen kostenlosen
Kostenvoranschlag bei einer
Markenwerkstatt
- Reichen Sie das Gutachten/Kostenvoranschlag zusammen mit all
Ihren anderen Ansprüchen
(Mietwagen, Wertverlust, Portoauslagen ...) bei der Versicherung
ein und lassen Sie sich
den Betrag auszahlen.
- Gehen Sie zur Reparatur zu einer günstigeren freien Werkstatt,
die Differenz zwischen dem
Gutachten und dem tatsächlich bezahlten Betrag ist Ihr "Gewinn"
- völlig legal!
Es wird von der Versicherung anerkannt - ob Sie die Reparatur
in Eigenleistung oder wie immer
ausgeführt haben ist zur Regulierung des Schadens seitens
des Versicherers nicht wichtig.
Es sind einige Besonderheiten bei Erstattung der Mehrwertsteuer
zu beachten, wenn Sie
das Fahrzeug nicht oder nur teilweise reparieren lassen.
Weitere Forderungen, die Sie geltend machen können:
- auch ein reparierter Schaden hat noch Auswirkungen auf den
Verkaufspreis
Ihres Wagens - merkantile Wertminderung
- ggf. können Sie Schmerzensgeld fordern, z.B. bei einem
Schleudertrauma
- nehmen Sie während der Reparatur Ihres Wagens kein Ersatzfahrzeug/Mietwagen
in Anspruch,
haben Sie auch Anrecht auf ein "Ausfallgeld" das durchaus
mehrere
hundert Mark am Tag betragen kann.
Der Verzicht auf einen Mietwagen nach einem Unfall
ist meist sinnvoller
Die Nutzungsentschädigungen durch die gegnerische
Haftpflicht bei Verzicht auf einen Mietwagen
sind erhöht wurden.
Autofahrer die nach einem unverschuldetem Unfall nicht
unbedingt auf ein Mietfahrzeug angewiesen sind,
etwa weil Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln
oder mit Kollegen mitfahren können,
sollten sich über die Inanspruchnahme des Nutzungsausfalls
kundig machen.
Es wird empfohlen bei Fällen in denen die Schuldfrage
nicht geklärt ist, lieber auf den Mietwagen
zu verzichten und den Nutzungsausfall in Anspruch zu
nehmen. Wenn nach einer Nutzung
des Mietwagens während der Reparatur nachgewiesen
wird, dass der Nutzer doch schuldig ist,
muß er einen Teil der Mietwagenkosten übernehmen.
Hier
können Sie das neue Schadenersatzrecht lesen.
Wir bieten keine Rechtsberatung! Im Zweifelsfall
fragen Sie Ihren Rechtsanwalt!
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