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Kann ich mich gegen meinen Versicherer wehren?
Wer sich von seinem Versicherer
zu Unrecht behandelt fühlt, weil er keine oder zuwenig
Entschädigung bekommen hat, kann sich jetzt wehren.
Ein Weg ist der zum Gericht.
Doch bevor dieser eingeschlagen wird, empfiehlt es sich,
bestehende außergerichtliche
Möglichkeiten auszuschöpfen.
- Beschwerde an die Versicherungsgesellschaft richten mit klarer
Darstellung der Forderungen
- Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen,
Ludwigkirchplatz 3-4, 10719
Berlin senden
- Die Beschwerde sollte Namen und Anschrift der Versicherungsgesellschaft,
die Versicherungsnummer und eine kurze Sachverhaltensschilderung
enthalten.
Hat bereits ein Schriftwechsel mit der Gesellschaft stattgefunden,
sollten Kopien
der Schreiben beigefügt werden.
Die Überprüfung der Beschwerde ist kostenlos.
- Persönlich den Fall bei einer Beratungsstelle der Verbrauerzentrale
Sachsen vortragen.
Es ist günstig, sich vorher telefonisch anzumelden.
Hier erfolgt sachkundige Hilfe
So funktioniert die Schlichtungsstelle...
Grundsätzlich kann sich jeder Versicherungsnehmer
telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax
bei einem Streit mit seinem Versicherungsunternehmen
an den Ombudsmann wenden.
Das Team ist auch bei Beschwerdeaufnahmen und
der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich.
Zunächst wird geprüft, ob der Ombudsmann
für die Beschwerde zuständig ist, dann wird das
Versicherungsunternehmen zu einer Stellungnahme
aufgefordert. Der Kunde erhält so schnell wie
möglich eine Antwort, wie in seinem konkreten
Fall verfahren wird. Stellt sich heraus, dass bei einer
zulässigen Beschwerde zwischen Kunde und
Versicherer keine Einigung möglich ist, ermittelt der Ombudsmann,
um den strittigen Sachverhalt aufzuklären.
Dabei wird allein aufgrund der eingereichten schriftlichen Unterlagen
und Stellungnahmen entschieden, andere Parteien
oder Zeugen werden nicht persönlich gehört.
Schließlich unterbreitet der Ombudsmann
den streitenden Parteien einen Schlichtungsvorschlag, der den
rechtlichen und gesetzlichen Maßstäben
entspricht. Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die
Verjährungsfrist ausgesetzt.
Alle Informationen, die zur Entscheidung benötigt
werden, werden vertraulich behandelt.
Beschwerden und andere Anfragen sind an Tel.:
01804/224424, Fax: 01804/224425
oder per E-Mail an beschwerde@versicherungsombudsmann.de
zu richten.
Die Homepage lautet: www.versicherungsombudsmann.de.
Private Bausparkassen:
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postf.
30 30 79, 10730 Berlin, Tel.: 030/59 00 91 500,
Internet: www.bausparkassen.de
Versicherungen
Private Versicherungen außer private Krankenversicherungen,
Kreditversicherungen, Rückversicherungen:
Versicherungsombudsmann e. V., Postf. 080 632,
10006 Berlin, Tel.: 018 04/22 44 24, Fax: 018 04/22 44 25,
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Private Krankenversicherungen:
Ombudsmann Private Krankenversicherung
Helmut Müller
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Leipziger Straße 104, 10117 Berlin, Tel.:
0180/255 0 444, Fax: 030/ 20 45 27 85, Internet: www.pkv-ombudsmann.de
(Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Stand März 2005)
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