Kann ich mich gegen meinen Versicherer wehren?

  Wer sich von seinem Versicherer zu Unrecht behandelt fühlt, weil er keine oder zuwenig
  Entschädigung bekommen hat, kann sich jetzt wehren. Ein Weg ist der zum Gericht.
  Doch bevor dieser eingeschlagen wird, empfiehlt es sich, bestehende außergerichtliche
  Möglichkeiten auszuschöpfen.

  • Beschwerde an die Versicherungsgesellschaft richten mit klarer Darstellung der Forderungen
  • Beschwerde an das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen, Ludwigkirchplatz 3-4, 10719
    Berlin senden
  • Die Beschwerde sollte Namen und Anschrift der Versicherungsgesellschaft,
    die Versicherungsnummer und eine kurze Sachverhaltensschilderung enthalten.
    Hat bereits ein Schriftwechsel mit der Gesellschaft stattgefunden, sollten Kopien
    der Schreiben beigefügt werden.
    Die Überprüfung der Beschwerde ist kostenlos.
  • Persönlich den Fall bei einer Beratungsstelle der Verbrauerzentrale Sachsen vortragen.
    Es ist günstig, sich vorher telefonisch anzumelden.
    Hier erfolgt sachkundige Hilfe

So funktioniert die Schlichtungsstelle...

  Grundsätzlich kann sich jeder Versicherungsnehmer telefonisch, per Brief, E-Mail oder Fax
  bei einem Streit mit seinem Versicherungsunternehmen an den Ombudsmann wenden.
  Das Team ist auch bei Beschwerdeaufnahmen und der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich.
  Zunächst wird geprüft, ob der Ombudsmann für die Beschwerde zuständig ist, dann wird das
  Versicherungsunternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Kunde erhält so schnell wie
  möglich eine Antwort, wie in seinem konkreten Fall verfahren wird. Stellt sich heraus, dass bei einer
  zulässigen Beschwerde zwischen Kunde und Versicherer keine Einigung möglich ist, ermittelt der Ombudsmann,
  um den strittigen Sachverhalt aufzuklären. Dabei wird allein aufgrund der eingereichten schriftlichen Unterlagen
  und Stellungnahmen entschieden, andere Parteien oder Zeugen werden nicht persönlich gehört.
  Schließlich unterbreitet der Ombudsmann den streitenden Parteien einen Schlichtungsvorschlag, der den
  rechtlichen und gesetzlichen Maßstäben entspricht. Für die Dauer des Ombudsmannverfahrens ist die
  Verjährungsfrist ausgesetzt.

  Alle Informationen, die zur Entscheidung benötigt werden, werden vertraulich behandelt.


  Beschwerden und andere Anfragen sind an Tel.: 01804/224424, Fax: 01804/224425
  oder per E-Mail an beschwerde@versicherungsombudsmann.de zu richten.
  Die Homepage lautet: www.versicherungsombudsmann.de.

  Private Bausparkassen:
  Ombudsfrau der privaten Bausparkassen, Postf. 30 30 79, 10730 Berlin, Tel.: 030/59 00 91 500,
  Internet: www.bausparkassen.de

  Versicherungen
  Private Versicherungen außer private Krankenversicherungen, Kreditversicherungen, Rückversicherungen:
  Versicherungsombudsmann e. V., Postf. 080 632, 10006 Berlin, Tel.: 018 04/22 44 24, Fax: 018 04/22 44 25,
  Internet: www.versicherungsombudsmann.de

  Private Krankenversicherungen:
  Ombudsmann Private Krankenversicherung
  Helmut Müller
  Kronenstr. 13
  10117 Berlin
  Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  Leipziger Straße 104, 10117 Berlin, Tel.: 0180/255 0 444, Fax: 030/ 20 45 27 85, Internet: www.pkv-ombudsmann.de
  (Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Stand März 2005)