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Brief von der Itzehoher an einen Vermittler
Courtagezusage der Itzehoer VM Nr.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie mit Sicherheit selbst bemerken, läuft der Kraftfahrtbestand
den Sie über unser Haus an die Itzehoer Versicherungen
vermitteln, äußerst schlecht.
Da auch in diesem Jahr alles andere als eine Verbesserung
stattfindet, möchten wir Sie bitten folgendes zu beachten.
- Ab sofort nehmen wir weder Neu- noch Ersatzgeschäft
aus Ihrem Hause an
- Bitte decken Sie Ihren K-Bestand zum 31.12.2003 zu anderen
Versicherungsunternehmen um.
- Fordern Sie bitte bei der Itzehoer unter der Agentur
eine Bestandsliste an, sofern
Ihr eigenes Agentursystem keine Bestandsliste erzeugen kann.
Sollten die Kündigungen aus Ihrem Hause nicht zeitnah
eingehen, kündigt die Itzehoer Versicherungen die Vertrage
fristgerecht zum Ablauf.
Die vermittelten Sachverträge geben wir zum Jahresende
frei!
Sofern hierzu Rückfragen bestehen, steht Ihnen der Unterzeichner
gerne zur Verfügung.
(Dieser Brief liegt uns im Original vor).
Makler-Handelsbräuche
Der Status des Versicherungsmaklers und die Handelsbräuche
in der Versicherungsbranche zum Maklerwesen, die sich im Geschäftsverkehr
mit Versicherungsunternehmen/ Makler einerseits und Kunden/Makler
andererseits ausgebildet haben, waren und sind regelmäßig
Gegenstand kritischer ,vt'-Berichte. Dieses Doppelrechtsverhältnis,
üblicherweise vertraglich mit einer Courtagezusage (Versicherer)
und mit einem Maklervertrag (Kunde) geregelt, führt in
der Praxis immer wieder zu Problemen. Dies u. a. deshalb,
weil der Makler nur seinem Auftraggeber, dem Kunden, verpflichtet
ist, indes einige Versicherer Maklern dennoch gerne
Produktionsziele vorschreiben wollen. So kommt es immer
wieder zur Androhung oder dem Vollzug von Courtagezusage-Kündigungen
unter Verweis auf zu niedrige Produktionszahlen. Rechtlich
unzweifelhaft ist es, daß Versicherer die Zusammenarbeit
mit Vermittlern ablehnen und Courtagezusagen kündigen
können. Mit Blick auf das zukünftige Vermittlergesetz,
das eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen
Versicherungsverträgen und von Versicherern"
bei der Beratung des Maklers fordert, stellt diese Entwicklung
aber ein ernstzunehmendes Problem insbesondere für kleinere
und mittlere Makler dar. Des weiteren sind fragwürdige
Vorgehensweisen der Versicherer bzgl. der Courtage, vor allem
wenn eine Courtagezusage gekündigt wurde, immer wieder
ein Ärgernis, so z. B. reduzierte Courtagezahlung
trotz weiterhin gültigem Maklervertrag und Prämienzahlung.
,vt' liefert unabhängige Recherchen und nimmt kein Blatt
vor den Mund, um andere zu warnen.
Quelle: vt-versicherungstip (Auszug)
(2008)
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