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1.
Einrichten einer Kooperationspartnerschaft
Bitte senden Sie
uns folgende Unterlagen:
Für den sofortigen Tätigkeitsbeginn
ist zuerst der Kooperationsvertrag notwendig. Die anderen
Formulare
können nachgereicht werden.
2. Tippgeber,
Akquisiteure (Hinweise)
Als Tippgeber benötigen Sie einen von
Ihnen oder einen von uns benannten, verantwortlichen
Makler mit unserem Kooperationsvertrag
- Tippgeber.
Andere Möglichkeit: Sofort starten mit unseren elektronischen Abschlussrechnern.
Sie können hier sofort ohne weitere Formalitäten mit dem Kunden Versicherungsabschlüsse
tätigen. Sie müssen uns nur Ihre Kontonummer mitteilen und einen
Hinweis auf den Kunden geben für den Sie eine Tipprovision beanspruchen.
• Versicherungsvergleiche
/ Versicherungstarife/ Sofortkredit mit Vergleich
3.
Ruhestandslösung / Generationszusage s.a. Erläuterung
zum Kooperationsvertrag
Sie möchten Ihren Bestand verkaufen. Sicherlich
sind Ihnen die Unwägbarkeiten beim Bestandsverkauf
bekannt.
Man möchte meinen, das man angesichts dieser
Risiken den finanziellen Anspruch am Bestand einfach
behält und weiter davon partizipiert. Bei dieser
Vorgehensweise sollte man jemanden haben, der die Haftung übernimmt
und der für die ebenso übernommene Betreuung
des Bestandes eine anteilige Courtage erhält.
Diesen Courtagesatz legen Sie als Ursprungsvermittler fest. Die organisatorische Umsetzung übernimmt
allfinanztest.de. Damit haben Sie den Garant, im wohlverdienten
Ruhestand am Versicherungsbestand (Ihrem Lebenswerk)
weiter Anteil zu haben.
Ein Sachversicherungsbestand ist auch in Krisenzeiten
mehr wert als Geld.
Vorgehensweise:
-
Der Bestand bleibt auf
der Agentur des Ruheständler bei allfinanztest.de.
-
Der
Ruheständler geht eine Tippgebervereinbarung
mit allfinanztest.de ein und kann sein Gewerbe
abmelden.
- Der Ruheständler legt fest, welchen Courtagesatz
der vom Ruheständler oder von allfinanztest.de
eingesetzte verantwortliche Makler erhalten soll.
- Dem Ruheständler obliegt die Entscheidung,
ob alle Kundenkontakte über ihn laufen sollen oder
nur noch über den verantwortlichen Makler.
(formlos)
- Im Todesfall des Ruheständlers kann bereits
jetzt eine Person benannt werden, welche für
weitere 3 Jahre die Courtage des Ruheständlers erhalten
soll. (formlos, gemäß Generationszusage
/ Erläuterung zum Kooperationsvertrag)
4.
Produktakzessorischer Vertreter / Makler nach § 34
d Abs. 3 GewO / Annexvertrieb
(Hinweise)
Damit sind die Vermittler gemeint, die zum Verkauf
ihrer Produkte (z.B. Reisebüro, KFZ-Händler,
Hausverwalter, Immobilienmakler, Bestatter usw.) Versicherungen
mit anbieten und unter die entsprechenden Sonderregelungen
des VVG fallen.
Für Produktakzessorische Vermittler bieten wir einen
benannten, verantwortlichen Makler mit unserem Kooperationsvertrag.
Wenn derartige Vermittler keine § 34
d Gewo Genehmigung besitzen, können Sie als Tippgeber
fungieren und erhalten von allfinanztest.de Maklerunterstützung.
5. Übernahme Ihrer Courtagezusagen
Auch bei dieser Abwicklungsform profitieren Sie von
allen Vorteilen, die wir bereits mit den Gesellschaften
vereinbart haben und die Ihnen das allfinanztest.de
Portal bietet.
-> Übernahme
eine Bestandes
6. Partnerwerbung
Sie sind selbst Makler, Mehrfachagent, Vertreter,
Maklerbetreuer einer Gesellschaft oder sind für
eine ganz andere Branche im Vertrieb viel unterwegs.
Sie kennen Versicherungsvermittler (es gibt wohl 40.000
in Deutschland) und können diese für allfinanztest.de
interessieren. Sie müssen uns diesen Interessenten
nur benennen, alles andere erledigen wir.
Sie haben 2 Möglichkeiten eines finanziellen Anreizes:
- eine einmalige Abfindung - Gutschein für Ihre Empfehlung
- oder aber Sie erhalten eine Agentur mit Subagenturen.
Damit können Sie eine Hierarchie aufbauen
(geeignet für Vertriebsfirmenaufbau).
7.
Direktanbindung an Produktgeber über
allfinanztest.de
Sie erhalten auf unsere Veranlassung hin direkte
Courtagezusagen von den Produktgebern.
Sie haben alle Vorteile, die allfinanztest.de mit den Produktgebern vereinbart
hat, keine Umsatzvorgaben, hohe Courtagen, Abrechnungen und Korrespondenz von
den Produktgebern, Deckungskonzepte, unsere Kontakte zu Maklerbetreuern,
Underwritern und Schadenbearbeitern.
Courtage erhalten Sie direkt von der Gesellschaft (AP + BP) wenn gewünscht.
Auf der Police erscheint Ihre Firma, der Bestand gehört Ihnen.
Die Korrespondenz geht an allfinanztest.de, so dass alle Vorgänge gebucht
werden können und in der Kundenverwaltung online einsehbar sind. (Modalitäten
müssen von Versicherer zu Versicherer geprüft werden.
Direktanbindung anfordern
(2011)
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